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Förderaufruf im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Rassismus veröffentlicht!

Gerne machen wir Sie hiermit auf den diesjährigen Förderaufruf im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Rassismus aufmerksam. Ab sofort können bis zum 15. September 2023 Projektanträge zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Rassismus beim Landesdemokratiezentrum / Landespräventionsrat S-H eingereicht werden.

Mit der Verabschiedung des LAP gegen Rassismus am 22. Juni 2021 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung ein deutliches Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus gesetzt. Ziel ist neben der Umsetzung der 31 neu getroffenen Maßnahmen auf Landesebene auch die nachhaltige Förderung eines übergreifenden Einsatzes für die Gestaltung einer rassismusfreien Gesellschaft. Dafür ist die Arbeit und das Engagement der Zivilgesellschaft unerlässlich.

Dem Landesaktionsplan gegen Rassismus liegt der Wunsch zugrunde, dass auch außerhalb der Landesverwaltung alle Menschen in Schleswig-Holstein ein Bewusstsein für die Problematik des Rassismus entwickeln, Sensibilisierung erfahren und angeregt werden, einen eigenen Beitrag gegen Rassismus zu leisten. Dabei soll insbesondere die Perspektive von Betroffenengruppen von Rassismus stärker in den öffentlichen Fokus gerückt werden.

Ausgehend von den Anliegen des Landesaktionsplans gegen Rassismus, die Antirassismusarbeit im Land weiter zu stärken, Lücken zu identifizieren und wichtige Aktivitäten gegen rassistische Diskriminierung anzustoßen, stellt das Land Schleswig-Holstein über den Landespräventionsrat und das Landesdemokratiezentrum für das Haushaltsjahr 2023 Fördermittel für zivilgesellschaftliche Träger und Organisationen zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Rassismus zur Verfügung.

Bei der Antragsstellung sollen insbesondere Vereine und Institutionen berücksichtigt werden, die die Perspektive von Betroffenen einbringen und/oder ins Zentrum der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Anträge stellen. Besonders begrüßt werden Anträge, die die Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft zum Ziel haben.

Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die

  • auf die Perspektiven und die Lebenssituationen von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, aufmerksam machen
  • Formen des Rassismus und damit zusammenhängende Diskriminierung in Gesellschaft und Strukturen adressieren
  • das Empowerment von und für Betroffenengruppen, insbesondere von Menschen afrikanischer Herkunft, befördern.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beträgt das Gesamtfördervolumen 120.000 € für das Haushaltsjahr 2023. Gefördert werden Maßnahmen ab 5.000 €. Die Frist zur postalischen Einreichung der Anträge endet am 15. September 2023.

Die bewilligten Mittel sind nicht in Folgejahre übertragbar und stehen somit nur für Ausgaben im betreffenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31. Dezember 2023.

Einzelheiten zu Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren sind im Förderaufruf näher beschrieben. Für Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen das Team des Landesdemokratiezentrums/Landespräventionsrats gern zur Verfügung. Auf den Seiten des Landespräventionsrats haben wir darüber hinaus FAQ eingestellt, die die Antragsstellung erleichtern können: zu den FAQs geht es hier

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