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Förderaufruf für eine Landesmeldestelle Antiziganismus

Gerne machen wir Sie hiermit auf den Förderaufruf für eine Landesmeldestelle Antiziganismus aufmerksam. Ab sofort können bis zum 14. März 2024 Projektanträge zur Umsetzung einer Landesmeldestelle Antiziganismus beim Landesdemokratiezentrum / Landespräventionsrat S-H eingereicht werden.

Zum Schutz der in Schleswig-Holstein lebenden Minderheit der Sinti und Roma, zur wirksamen Bekämpfung von Antiziganismus und zur weiteren Erhellung des Dunkelfelds antiziganistischer Vorfälle soll in Schleswig-Holstein eine Landesmeldestelle Antiziganismus eingerichtet werden.

Die Etablierung einer Meldestelle geht aus dem Koalitionsvertrag 2022-2027 hervor und wird im Rahmen des Landesprogramms zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung sowie durch Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bei der Antragsstellung sollen insbesondere communitybasierte Vereine und Institutionen berücksichtigt werden, die die Perspektiven von Betroffenen einbringen und/oder ins Zentrum der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Anträge stellen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beträgt das Fördervolumen für die Landesmeldestelle 72.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2024. Die Frist zur postalischen Einreichung der Anträge endet am 14. März 2024.

Die bewilligten Mittel sind nicht in Folgejahre übertragbar und stehen somit nur für Ausgaben im betreffenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31. Dezember 2024.

Einzelheiten zu Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren sind im Förderaufruf näher beschrieben. Für Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen das Team des Landesdemokratiezentrums/Landespräventionsrats gern zur Verfügung. Auf den Seiten des Landespräventionsrats haben wir darüber hinaus FAQ eingestellt, die die Antragsstellung erleichtern können: zu den FAQ geht es hier.

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