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Landesaktionsplan gegen Rassismus: Interministerielle Arbeitsgruppe hat sich konstituiert

Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen vereinbarte Entwicklung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus kommt einen weiteren Schritt voran: Heute (10. Oktober 2019) hat sich die interministerielle Arbeitsgruppe konstituiert. Teilgenommen haben Vertreter und Vertreterinnen aller Ministerien, des Landesbeauftragen für politische Bildung, der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein sowie des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen. Neben der Konstituierung der Arbeitsgruppe wurde auch das Vorgehen zum Landesaktionsplan gegen Rassismus besprochen sowie eine erste Abstimmung von Zielen und Leitlinien vorgenommen.

Bereits im Koalitionsvertrag ist angelegt, dass der Landesaktionsplan gegen Rassismus bildungs-, gesellschafts-, sozial-, sowie innen- und rechtspolitische Aspekte verbinden soll. Im Frühjahr dieses Jahres wurde der Landesaktionsplan gegen Rassismus als ressortübergreifender Auftrag initiiert. Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus der Bundesregierung, der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung, wird die Ausarbeitung des Landesaktionsplanes gegen Rassismus in ressortübergreifender Zusammenarbeit und unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure sowie in fachlicher Federführung vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein erfolgen. Der Landespräventionsrat wirkt gemeinsam mit dem Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein maßgeblich an der Umsetzung mit. Der gesamte Prozess von der Aufstellung bis zur Umsetzung des Plans wird wissenschaftlich begleitet.

Die erste Phase beinhaltet unter anderem die Bestandsaufnahme und Darstellung bisheriger und geplanter Maßnahmen in Schleswig-Holstein. Am 9. Dezember 2019 wird die erste Konsultation mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und Akteurinnen erfolgen.

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