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Interessenbekundungsverfahren gestartet!

Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen

Gerne machen wir Sie auf den Start des Interessenbekundungsverfahrens zur Umsetzung von strukturellen Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie in den Landesprogrammen zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung und zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus aufmerksam.

Das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein (LDZ) sucht im Zuge dieses Aufrufs verschiedene Institutionen, Organisationen und/oder Kooperationsgemeinschaften zur Umsetzung von landesweit tätigen Beratungs-, Melde- sowie Bildungs- und Informationsstellen in den Themenfeldern der Demokratieförderung und der Extremismusprävention sowie -intervention.

Ab sofort können Interessenbekundungen bis zum 07. August 2024 beim LDZ eingereicht werden!

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die schleswig-holsteinischen Landesprogramme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung sind wesentliche und auch zukünftig unverzichtbare Beiträge, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken. „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ Dieser Dreiklang des Bundesprogramms ist für das LDZ auch in Schleswig-Holstein handlungsleitend.

Das LDZ wirkt im Land als Koordinations-, Informations-, Beratungs- und Vernetzungsstelle. Zusammen mit seinen Beratungsstellen berät das LDZ landesweit alle Menschen, die sich aufgrund von rechtsextremen, fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und/oder islamistischen Handlungen sowie von entsprechenden Angriffserfahrungen verunsichert, beeinträchtigt oder bedroht fühlen oder die Verantwortung spüren, handeln zu müssen. Gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Akteurinnen und Akteuren wie den Melde- sowie Bildungs- und Informationsstellen spannt das LDZ ein landesweites Netzwerk, das sich an alle Menschen und Institutionen richtet, die Unterstützung und Informationen in den genannten Themenfeldern benötigen.

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sollen insbesondere Institutionen, Organisationen und Kooperationsgemeinschaften berücksichtigt werden, die die Perspektive von Betroffenen unmittelbar einbringen und/oder ins Zentrum der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Maßnahmen stellen.

Das Interessenbekundungsverfahren (IBKV) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der darauffolgenden Antragsphase für die 3. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie für die Fortsetzung der oben genannten Landesprogramme. Eine erfolgreiche Teilnahme am IBKV ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt durch das Fachreferat.

Einzelheiten zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind im Aufruf zur Interessenbekundung näher beschrieben. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Landesdemokratiezentrums gerne zur Verfügung. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an info@ldz-sh.de.

Fragen und Antworten im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens

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