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Projektförderung

Ideen verwirklichen

Das Landesdemokraktiezentrum Schleswig-Holstein fördert sowohl durch die beiden Landesprogramme zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung und zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös-motiviertem Extremismus als auch durch Bundesmittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterschiedliche Projekte und Vorhaben.


Was Sie wissen müssen

Anträge für Maßnahmen vor Ort, die Extremismus präventiv begegnen, intervenierend wirken oder der allgemeinen Demokratieförderung dienen sollen, können an das Landesdemokratiezentrum gerichtet werden. Antragstellende können grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. juristische Personen des Privatrechts sein.

Der Zuwendungsantrag ist immmer schriftlich beim Landesdemokratiezentrum einzureichen.  Gerne informieren wir Sie über das Antragsverfahren und beraten bei der Antragsstellung telefonisch oder per E-Mail.

Die notwendigen Formulare stehen hier für Sie zum Download bereit.